Klares Signal gegen Diskriminierung

Schutz sexueller Identität im Grundgesetz verankern

Starke Unterstützung für eine der wichtigsten Forderungen der LSU: Der Berliner Bundestagsabgeordnete Jan-Marco Luczak spricht sich für die Aufnahme der sexuellen Identität in Artikel 3 des Grundgesetzes aus. Die Ergänzung des Gleichheitsartikels sei ein klares Bekenntnis zu einer offenen und freiheitlichen Gesellschaft, in der LGBTIQ selbstverständlich dazugehören und ein Recht darauf haben, angst- und diskriminierungsfrei zu leben, betont Luczak.

„Dieses Signal ist auch mit Blick auf diejenigen Menschen wichtig, die diese Selbstverständlichkeit aus ihrem kulturellen oder religiösen Hintergrund nicht akzeptieren wollen“, so der Bundestagsabgeordnete.

Der LSU-Landesvorsitzende Mario Röllig freut sich über die starke Unterstützung durch Luczak, der auch LSU-Mitglied ist. „Wir müssen deutlich machen, dass kein Mensch aufgrund der eigenen sexuellen Orientierung oder geschlechtlichen Identität ausgegrenzt werden darf. Der richtige Ort dafür ist das Grundgesetz, wo viele andere wichtige Minderheiten bereits explizit geschützt werden.“ Röllig ist zuversichtlich, dass es gemeinsam gelingen wird, noch viele weitere CDU-Mitglieder und Mandatsträger von der Richtigkeit der Ergänzung des Artikels 3 zu überzeugen.

Die CDU Berlin hat bereits 2016 einen Antrag zur Erweiterung des Diskriminierungsverbots im Grundgesetz beim CDU-Bundesparteitag eingebracht. Maßgeblich unterstützt wurde der Antrag damals von den Berliner Bundestagsabgeordneten Kai Wegner, Thomas Heilmann, Jan-Marco Luczak und dem damaligen Landesvorstand der LSU Berlin.